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Verkehrsraumeinschränkungen in Delitzsch: Festgelände-Zufahrten und Ausnahmegenehmigungen im Juli 2026

Vom 3. bis 5. Juli 2026 erwartet die Delitzscher Altstadt eine aufregende Veranstaltung, aber das bringt auch einige Verkehrsraumeinschränkungen mit sich. Anwohner und Mitwirkende können das Festgelände nur über bestimmte Straßen erreichen, während alle anderen Zufahrten gesperrt sind. Es ist wichtig, einen Personalausweis oder eine Ausnahmegenehmigung für Pflegedienste, Taxis und Lieferungen dabei zu haben. Wenn Sie nicht behördlich gemeldet sind, sollten Sie rechtzeitig eine Ausnahmegenehmigung beantragen, doch denken Sie daran, dass diese am Festumzugstag nicht gültig ist. Halten Sie sich informiert und planen Sie Ihren Besuch entsprechend!

Vom 3. bis 5. Juli 2026 werden in der Delitzscher Altstadt Verkehrsraumeinschränkungen vorgenommen. Während dieser Zeit ist die Ein- und Ausfahrt in das Festgelände für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Mitwirkende ausschließlich über die Hallesche Straße auf Höhe der Pestalozzistraße oder über die Holzstraße auf Höhe „Am Wallgraben“ möglich. Alle weiteren Zufahrten in die Altstadt sind während der Veranstaltungszeit voll gesperrt.

Für den Zugang zum abgesperrten Bereich sind entsprechende Nachweise erforderlich. Anwohnerinnen und Anwohner sollten ihren Personalausweis bereithalten. Darüber hinaus müssen Pflegedienste, Taxis, Lieferdienste und andere berechtigte Personen sowie Institutionen eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Diese Genehmigungen müssen bis spätestens 19. Juni 2026 schriftlich beantragt werden, insbesondere von nicht behördlich gemeldeten Personen, Institutionen oder Geschäften im abgesperrten Bereich.

Es ist wichtig zu beachten, dass Ausnahmegenehmigungen für den Zeitraum des Festumzuges am Samstag, dem 4. Juli 2026, zwischen 12:00 und 16:00 Uhr nicht gültig sind. Für weitere Informationen und zur Beantragung der Ausnahmegenehmigungen kann die Stadtverwaltung Delitzsch unter der Adresse Schloßstraße 30, 04509 Delitzsch kontaktiert werden.

Fakten

  • Verkehrsraumeinschränkungen werden vom 3. bis 5. Juli 2026 in Delitzscher Altstadtgebiet durchgeführt.
  • Die Ein- und Ausfahrt in das Festgelände ist für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Mitwirkende ausschließlich über die Hallesche Straße auf Höhe der Pestalozzistraße oder über die Holzstraße auf Höhe „Am Wallgraben“ möglich.
  • Alle weiteren Zufahrten in die Altstadt sind während der Veranstaltungszeit voll gesperrt.
  • Für die Zufahrt in den abgesperrten Bereich sind entsprechende Nachweise erforderlich.
  • Anwohnerinnen und Anwohner müssen ihren Personalausweis bereithalten.
  • Für Pflegedienste, Taxen, Lieferdienste oder andere berechtigte Personen und Institutionen ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig.
  • Nicht behördlich gemeldete Personen, Institutionen oder Geschäfte im abgesperrten Bereich können eine Ausnahmegenehmigung bis spätestens 19. Juni 2026 schriftlich beantragen.
  • Die Stadtverwaltung Delitzsch ist unter der Adresse Schloßstraße 30, 04509 Delitzsch zu kontaktieren.
  • Ausnahmegenehmigungen für den Zeitraum des Festumzuges am Samstag, dem 4. Juli 2026, zwischen 12:00 und 16:00 Uhr nicht gültig.
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