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Stadtrat Delitzsch beschließt Bebauungsplan und erweitert Standesamtsbezirk um Löbnitz

In der jüngsten Sitzung des Delitzscher Stadtrats wurden bedeutende Schritte für die Zukunft der Stadt beschlossen: Der überarbeitete Bebauungsplan für den neuen Forschungs- und Transfercampus Chemie wurde genehmigt, und die Bürger sind eingeladen, ihre Meinung bis Mitte November einzubringen. Zudem wird ab Januar 2026 der Standesamtsbezirk um Löbnitz erweitert, was durch eine neue Zweckvereinbarung geregelt wird. Diese Maßnahmen zeigen das Engagement der Stadt, die Entwicklung voranzutreiben und die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden zu stärken.

In der öffentlichen Sitzung des Stadtrats der Stadt Delitzsch am 25. September 2025 wurden wichtige Beschlüsse gefasst. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans Nr. 45 "Forschungs- und Transfercampus Chemie – CTC" (Teilbereich Nord) wurde verabschiedet. Um den Plan weiter voranzubringen, haben die Räte eine erneute Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sowie eine Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans wird vom 16. Oktober 2025 bis zum 18. November 2025 angeboten, sowohl online als auch im Verwaltungsgebäude II, wo Bürger montags, mittwochs und donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr sowie dienstags bis 18:00 Uhr und freitags bis 12:00 Uhr Stellungnahmen abgeben können.

Nach Abschluss der Beteiligungsphase wird die Stadtverwaltung alle eingegangenen Stellungnahmen prüfen und eine Schlussabwägung vornehmen. Ziel ist es, dass der Stadtrat am 17. Dezember 2025 den Bebauungsplan als Satzung verabschiedet und die eingegangenen Stellungnahmen abwägt. Die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Delitzsch, die für Januar 2026 vorgesehen ist, wird danach erfolgen. Mit dieser Veröffentlichung erlangt der Bebauungsplan seine Rechtskraft und das Verfahren wird formell abgeschlossen.

Ein weiterer wichtiger Beschluss betrifft die Erweiterung des Standesamtsbezirks. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Stadt Delitzsch ihren Standesamtsbezirk um das Gemeindegebiet von Löbnitz und dessen Ortsteile erweitern. Hierzu wurde eine Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Delitzsch und der Gemeinde Löbnitz zur Übernahme der personenstandlichen Aufgaben getroffen. Diese Zusammenarbeit, die zunächst ein Viertel einer Vollzeitstelle umfasst, folgt einem Gemeinderatsbeschluss aus Februar 2025, der die Gespräche zu diesem Thema in Gang setzte. Die Stadt Delitzsch wird zudem 30 Prozent der Personalkosten für die entsprechenden Büro- und Verwaltungsleistungen an die Gemeinde Löbnitz weiterberechnen. Die Zweckvereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit und benötigt die Genehmigung des Kommunalamts beim Landratsamt, bevor die Umbildung des Standesamtsbezirkes durch die Landesdirektion Sachsen formell vollzogen werden kann. Eine Bekanntmachung im Amtsblatt wird folgen, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Fakten

  • Die wichtigsten Ergebnisse der Stadtratssitzung am 25. September 2025
  • Der Stadtrat der Stadt Delitzsch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. September 2025 den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 45 "Forschungs- und Transfercampus Chemie – CTC" (Teilbereich Nord) gebilligt.
  • Die Räte haben die erneute Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
  • Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 16. Oktober 2025 bis einschließlich 18. November 2025 online auf der Internetseite der Stadt Delitzsch unter www.delitzsch.de/bauleitplanung sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de analog im Verwaltungsgebäude II, Schloßstraße 30, 04509 Delitzsch, im Sachgebiet Bauordnung/Stadtplanung, Zimmer 3.12.
  • Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag: 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr
  • Innerhalb dieser Frist besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Bebauungsplan abzugeben.
  • Nach Abschluss der Beteiligungsphase wird die Stadtverwaltung alle eingegangenen Stellungnahmen prüfen und eine Schlussabwägung erarbeiten.
  • Ziel ist es, dass der Stadtrat am 17. Dezember 2025 den Bebauungsplan als Satzung beschließt, die Abwägung der Stellungnahmen aller Beteiligungsphasen billigt und die Begründung einschließlich Umweltbericht verabschiedet.
  • Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird nach dem Satzungsbeschluss die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Delitzsch erfolgen.
  • Dies ist für Januar 2026 vorgesehen.
  • Zeitgleich werden die beteiligte Öffentlichkeit, die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden über den Beschluss und das Ergebnis der Abwägung informiert.
  • Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt erlangt der Bebauungsplan schließlich seine Rechtskraft und das Verfahren wird damit formell abgeschlossen.
  • Dann besteht Baurecht Stadt Delitzsch erweitert Standesamtsbezirk um Löbnitz
  • Zum 1. Januar 2026 erweitert die Stadt Delitzsch ihren Standesamtsbezirk um das Gemeindegebiet von Löbnitz und seiner Ortsteile.
  • Das haben die Delitzscher Stadträte in ihrer öffentlichen Sitzung am 25. September 2025 beschlossen.
  • Zwischen der Stadt Delitzsch und der Gemeinde Löbnitz wird zur Übernahme der Aufgaben auf dem Gebiet des Personenstandswesens eine Zweckvereinbarung geschlossen.
  • Mit einem entsprechenden Gemeinderatsbeschluss hatten die Löbnitzer Gemeinderäte im Februar 2025 die Aufnahme der entsprechenden Gespräche auf den Weg gebracht.
  • Für diese Aufgaben wird ein Viertel einer Vollzeitstelle angesetzt.
  • Zusätzlich berechnet die Stadt Delitzsch der Gemeinde Löbnitz 30 Prozent der Personalkosten für Arbeitsplatz, Räume und Verwaltung.
  • Die Zweckvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  • Sie bedarf derzeit noch der Genehmigung des Kommunalamts beim Landratsamt.
  • Die Umbildung des Standesamtsbezirks nimmt dann formell die Landesdirektion Sachsen vor.
  • Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt im Amtsblatt eine entsprechende Bekanntmachung.
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